Klimaneutralität und mehr Energiesicherheit: Steigendes Investoreninteresse an Erneuerbare-Energien-Fonds

20. September 2022

Steigende Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit sowie der Wunsch nach Versorgungssicherheit führen zu einem Boom bei regenerativen Energien. Immer mehr Investoren springen auf den Zug auf, auch weil die Wertperspektiven überaus positiv sind. Um den erforderlichen Regularien ordnungsgemäß und effizient gerecht zu werden, empfiehlt sich für die Anbieter entsprechender Investmentfonds die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Service-KVG. So ergänzen sich Kernkompetenzen.

Rund 42 % des in Deutschland verbrauchten Stroms wurden im vergangenen Jahr durch regenerative Energien erzeugt. Gut die Hälfte davon stammte aus der Windkraft, gefolgt von Photovoltaik (8,7 % der Gesamteinspeisung), Biogas und Wasserkraft. Im 1. Halbjahr 2022 lag der Anteil der erneuerbaren Energien nach vorläufigen Berechnungen immerhin bei 49 %. Ohne weiteres kann dieser Anstieg allerdings nicht in die Zukunft fortgeschrieben werden, ist er doch vor allem dem windreichen Jahresbeginn im Januar und Februar sowie zahlreichen Sonnenstunden im Mai und Juni zu verdanken. Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, bis 2030 80 % des heimischen Stromverbrauchs durch die emissionsfreie Produktion zu decken, ist dann auch ein nie dagewesenes Installationsvolumen erforderlich.

EE-Investments politisch ausdrücklich gewollt

Die Kapitalnachfrage, vor allem bei langfristig orientierten institutionellen Investoren, wird immens sein. Statt unter Inkaufnahme von Renditeabschlägen, um vorhandene Projekte zu konkurrieren, werden Kapitalgeber aller Voraussicht nach über viele Jahre die Möglichkeit haben, sich die Investitionsobjekte herauszusuchen, die ihren Ertrags- und Risikovorstellungen bestmöglich entsprechen. Dies war in der Vergangenheit aufgrund des Mangels an verfügbaren Projekten nicht immer möglich. Mit dem Anfang Juli verabschiedeten Energiepaket der Bundesregierung wurden diesbezüglich jedoch wichtige politische Voraussetzungen geschaffen. Zu nennen sind hier unter anderem verbesserte Rahmenbedingungen bei der Photovoltaik oder die 2 %-Regelung für Onshore- Windkraft. Verweigert sich ein Bundesland, mindestens 2 % seiner Fläche für die Windkraft auszuweisen, werden etwaige Landes- Abstandsregelungen hinfällig, wie etwa in Bayern die zehnfache Höhe einer Anlage als Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden. Hinzukommen insgesamt konkretere Vorgaben zur Dauer von Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen. Hilfreich ist dabei auch, dass die Nutzung erneuerbarer Energien nun ausdrücklich „im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.“

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