Oppenhoff ernennt neue Partner

Oppenhoff hat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 Holger Hofmann (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Vergaberecht) in den Kreis der Equity Partner aufgenommen. Alexandra Groth (Arbeitsrecht) wurde zur Partnerin bestellt und Dr. Johannes Kaesbach (Arbeitsrecht) sowie Tobias Kollakowski (IT-Recht & Datenschutz; Legal Tech) zu Junior Partnern befördert.
15. Januar 2024
Holger Hofmann - Foto: Copyright Oppenhoff

Oppenhoff hat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 Holger Hofmann (Öffentliches Wirtschaftsrecht, Vergaberecht) in den Kreis der Equity Partner aufgenommen. Alexandra Groth (Arbeitsrecht) wurde zur Partnerin bestellt und Dr. Johannes Kaesbach (Arbeitsrecht) sowie Tobias Kollakowski (IT-Recht & Datenschutz; Legal Tech) zu Junior Partnern befördert.

Kanzleisprecherin Myriam Baars-Schilling: „Die neuen Partner tragen maßgeblich dazu bei, dass wir unsere Mandanten mit besonderem Know-how und sehr erfolgreich dabei unterstützen, die komplexen Herausforderungen einer Welt im Wandel zu meistern, wie etwa in den Bereichen Klimawandel und Digitalisierung. Wir freuen uns sehr, dass wir uns erneut so eindrucksvoll aus den eigenen Reihen verstärken!“

Holger Hofmann berät im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere zu umwelt- und vergaberechtlichen Themen. Er betreut große und mittelständische Unternehmen aus der Industrie und u. a. bei der Stilllegung und dem Rückbau von Kraftwerken. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung zu regulatorischen Fragen bei ESG-Compliance-Strukturen und zu Klimaklagen. Ferner berät Holger Hofmann deutsche und ausländische Unternehmen im Vergaberecht bei öffentlichen Ausschreibungen.

Alexandra Groth berät bei arbeitsrechtlichen Fragen im Rahmen von Restrukturierungen und Verlagerung von Geschäftsbereichen. Weitere Schwerpunkte sind u. a. die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen, die Fachkräftemigration und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

Dr. Johannes Kaesbach berät in sämtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Seine Tätigkeit umfasst die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen. Weitere Schwerpunkte sind u. a. arbeitsrechtliche Compliance, betriebsverfassungsrechtliche Fragen und die Begleitung von Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern.

Tobias Kollakowski berät zu Fragen des IT- und Datenschutzrechts sowie des E‑Commerce. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung zu Software- und Cloudprojekten, zum Plattformrecht sowie zu datenschutzrechtlichen Themen aller Art, u. a. in Bezug auf Konzerndatenschutz, Compliance-Konzepte und Social Media. Er ist zudem auf den Einsatz von Legal Tech-Anwendungen spezialisiert und steuert die Entwicklung kanzleieigener innovativer Lösungen.

SOCIAL MEDIA

RECHTLICHES

AGB
DATENSCHUTZ
IMPRESSUM
© wirkungswerk
ALLE RECHTE VORBEHALTEN

Anmeldung zum Newsletter