Neue DeFi-Finanzinstrumente für Krypto-Investoren

Nach einem enormen Wachstum von Kryptowährungen im Jahr 2017 werfen die Steuerbehörde auf der ganzen Welt einen neuen Blick auf die Kryptowährungseinkünfte ihrer Bürger. Seitdem haben Bitcoin & Co. ebenfalls schwindelerregende Kursverluste erlebt, aber die Finanzämter wollen sicherstellen, dass die „neuen Kryptoinvestoren“ ihre Steuererklärungen ordnungsgemäß abgeben. In unserer Beratungspraxis begegnen wir einer Vielzahl von noch offenen Fragen der Besteuerung von Kryptowährungen, mit denen sich die Besitzer von Kryptowährungen befassen.
21. Dezember 2021

Nach einem enormen Wachstum von Kryptowährungen im Jahr 2017 werfen die Steuerbehörde auf der ganzen Welt einen neuen Blick auf die Kryptowährungseinkünfte ihrer Bürger. Seitdem haben Bitcoin & Co. ebenfalls schwindelerregende Kursverluste erlebt, aber die Finanzämter wollen sicherstellen, dass die „neuen Kryptoinvestoren“ ihre Steuererklärungen ordnungsgemäß abgeben. In unserer Beratungspraxis begegnen wir einer Vielzahl von noch offenen Fragen der Besteuerung von Kryptowährungen, mit denen sich die Besitzer von Kryptowährungen befassen.

Als Ausgangsbasis möchten wir mit dem Staking beginnen, da diese Funktion bei dem Proof-of-Stake-Verfahren eine besondere Rolle in der Blockchain spielt und als Grundlage für die Konsensbildung dient. Ohne Staking wurden keine Projekte wie Ethereum Blockchain, Polkadot, Polygon usw. existieren.

Der klassische Markt für Finanzinstrumente, trotz seiner mehr als hundertjährigen Geschichte, gibt von Jahr zu Jahr seine Positionen zugunsten des dynamischen DeFi-Investitionsmarkts auf. Die dezentralen Finanzen (DeFi) sind eine Art des Finanzsystems, die auf Blockchain und Smart Contracts basieren. DeFi ist vor allem seit Anfang 2020 eine sehr interessante Alternative, die dem potenziellen Anleger ermöglicht, die stabile Krypto Token Reward zu verdienen. Die vielleicht beliebteste und stabilste Anlagemöglichkeit für den Einstieg in die Welt der DeFi ist Staking.

Das Staking ist ein notwendiger Prozess der aktiven Validierung einer Transaktion (ähnlich dem Mining) auf einer Blockchain mit einem Eingentumsnachweis (Proof-of-Stake). Bei diesem Verfahren erfolgt die Validierung durch so genannte „Validatoren“ – engagierten Nutzer, die die Blöcke mit der Transkationen validieren dürfen. Staking ist vergleichbar mit der Stellung von Sicherheiten gegen Entgelt, da die gestakten Token als „Garantie“ für die Tätigkeit der Validatoren „eingelockt“ werden. Es gibt keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen zwischen dem Validator und Nutzer/Investor, da die Blockchain als dezentrales System entwickelt wurde.

Zum besseren Verständnis kann Staking mit einem Bankdeposit zu einem bestimmten Zinssatz verglichen wird. Zum Beispiel: Sie haben die Kryprowährungen DOT an einer Krypto- Handelsplattform erworben und um die Volatilitätsrisiken dieser Investition durch Erzielung zusätzlicher „Zinserträge“ – Krypto Token Reward, zu stabilisieren, legen Sie sie auf ein Depotkonto „Staking“ der dezentralen Börse. Die größte Börse Binance bietet für die gestakten Dots 16,62 % Rendite pro Jahr, die täglich berechnet werden. Die modernen All-in-One Staking Anbieter versprechen, den kontinuierlichen Cash-Flow zu generieren. Staking-Renditen zwischen 20 und 150 % APY (Annual Percentage Yield) sind üblich. Alles sieht sehr positiv, lukrativ und optimistisch aus, bis die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung am Horizont auftaucht.

Einkünfte aus Staking werden in der Praxis als sonstige Einkünfte qualifiziert. Die für das Staking erhaltenen Krypto Token Reward sind nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG fließen die neuen, angeschaffenen Krypto Token Reward erst dann zu, wenn sie in der Wallet der jeweiligen Staker tatsächlich gutgeschrieben wurden. Mit Hilfe der speziellen „Tracking“ Software und der technischen, öffentlichen Instrumente der verschiedenen Blockchain wie z. B. Subscan, können die Nutzer und die Finanzbehörde die erhaltene Krypto Token Reward verfolgen und die Besteuerungsgrundlagen ermitteln. Diese Transaktionen sind sehr oft automatisch als „Staking Reward“ in Blockchain klassifiziert. Einkünfte aus Staking unterliegen keiner Umsatzsteuer, da es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und erhaltenem Entgelt gibt. Die Transaktionsgebühren sind ebenfalls nicht umsatzsteuerpflichtig, da sie auch nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistung der Validatoren stehen. Die Transaktionsgebühren können im Rahmen der sonstigen Einkünfte als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die berechneten Einnahmen aus Staking sind in Zeile 10 der Anlage Sonstige Einkünfte (Anlage SO) einzutragen.

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