Digitalisierung des Finanzwesens: Die fortschreitende EU-Regulierung wird dem Krypto-Markt guttun

Am 30. Juni gab der EU-Rat unter der Leitung der französischen Präsidentschaft den endgültigen Entwurf der Verordnung über Märkte für Krypto-Anlagen (MiCA) bekannt. Nach ihrem Inkrafttreten, was höchstwahrscheinlich im Jahr 2025 in der gesamten EU der Fall sein wird, wird die MiCA Europa einen Rahmen zur Regulierung von Krypto-Emittenten, Krypto-Dienstleistern und Stablecoins geben. Doch wofür steht die neue Regelung. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die neue MiCA sowie weiterer Pläne in der EU-Regulierungs-Roadmap geben. Mit einem Ausblick auf die Konsequenzen für die Branche der digitalen Vermögenswerte sowie die traditionelle Finanzdienstleistungsbranche.
26. September 2022

Regulierung von Stablecoins

Der Bereich, der vielleicht am interessantesten ist, und dem die MiCA-Verordnung große Aufmerksamkeit schenkt, sind Stablecoins. Künftig benötigen Stablecoins, die in der EU angeboten oder gehandelt werden, einen identifizierten Emittenten, der verpflichtet ist, Rücklagen im Verhältnis 1:1 zur Deckung seiner ausstehenden Verpflichtungen zu halten und den Inhabern ein Rücknahmerecht einzuräumen. Stablecoins werden zukünftig von der Europäischen Bankenaufsicht EBA beaufsichtigt, was die Auffassung vieler und auch unsere Meinung untermauert, dass Stablecoins mit Bankeinlagen vergleichbar sind. Das UST-Debakel, die Befürchtungen bezüglich der Tether-Reserven und die allgemeinen Bedenken über die unregulierte Welt der Stablecoins zeigen deutlich, dass mehr Regulierung notwendig ist. Infolgedessen stellen Vorschriften zur Festlegung grundlegender Standards in Bezug auf Reserven und Aufsicht einen sinnvollen Schritt dar, der zur Stabilisierung dieser aufstrebenden Branche beiträgt.

Was ist die TFR?

Bei der EU-Geldtransferverordnung geht es im Kern um eine Reihe von Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Es handelt sich dabei um standardmäßige Know-your-Customer-Anforderungen, die auf den traditionellen Finanzmärkten kaum Anlass zur Beunruhigung geben. Ein Großteil der Krypto-Community ist jedoch der Ansicht, dass Krypto „anders“ ist. Trotz der Lobbyarbeit weitete die EU den Anwendungsbereich der TFR aus. Die Vorschläge ergänzen in erster Linie die MiCA, indem sie die Anbieter von Krypto-Vermögenswerten verpflichten, Daten über Transfers von digitalen Vermögenswerten zu sammeln und zu speichern, einschließlich Transfers von privaten, den sogenannten „ungehosteten Wallets“, die über CASP-Netzwerke laufen. Die CASPs werden verpflichtet sein, den Behörden diese Informationen im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Der erweiterte Anwendungsbereich erstreckt sich aktuell nicht auf Peer-to-Peer-Transaktionen zwischen privaten Wallets, die nicht über die Infrastruktur einer CASP laufen sowie Transaktionen über dezentrale Finanzplattformen.

Die EU-Verordnung über die ESG-Taxonomie

Trotz einiger anfänglicher Versuche des Europäischen Parlaments hat MiCA die Proof-of-Work-Konsensprotokolle nicht verboten. Die verschiedenen politischen Gremien der EU einigten sich auf folgende Kompromisse: (I) Weißbücher zu Krypto-Anlagen enthalten Bewertungen des Energieverbrauchs; Emittenten und CASPs machen Angaben zur Nachhaltigkeit und (III) die ESG-Taxonomie-Verordnung der EU (ESG TR) umfasst das Mining von Krypto-Anlagen. Letzteres, die ESG-TR untersucht, inwieweit eine Wirtschaftstätigkeit „ökologisch nachhaltig“ ist. Das Ziel besteht nicht darin, eine Tätigkeit zu genehmigen oder zu verbieten. Die ESG-TR soll den Anlegern angemessen informieren, ob die Tätigkeit zu den relevanten Umweltzielen beiträgt oder ihnen schadet. Die Klassifizierung könnte wiederum die Präferenzen der Investoren für eine bestimmte Krypto-Anlage auf der Grundlage dieser ESG-Kriterien beeinflussen.

Krypto-Regulierung und traditionelle Finanzdienstleistungen

Die vorgeschlagene Krypto-Verordnung deckt keine Aktivitäten im Bereich der traditionellen Finanzdienstleistungen direkt ab. EUPR, OGAW, MiFID und die europäischen Bankenvorschriften sollen mit dieser neuen Regelung einhergehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Vermögensverwalter, Berater und Multi-Asset-Fondsmanager diese Entwicklungen ignorieren sollten. Berater und Vermögensverwalter dürften von ihren Kunden zunehmend gebeten werden, diese im Entstehen begriffene Anlageklasse zu erklären, und sie können sie nicht mehr mit der Begründung abtun, sie sei völlig „unreguliert“.

Autor: Townsend Lansing
Head of Product
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Foto: © ludariimago — stock.adobe.com

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