Digitalisierung des Finanzwesens: Die fortschreitende EU-Regulierung wird dem Krypto-Markt guttun

Am 30. Juni gab der EU-Rat unter der Leitung der französischen Präsidentschaft den endgültigen Entwurf der Verordnung über Märkte für Krypto-Anlagen (MiCA) bekannt. Nach ihrem Inkrafttreten, was höchstwahrscheinlich im Jahr 2025 in der gesamten EU der Fall sein wird, wird die MiCA Europa einen Rahmen zur Regulierung von Krypto-Emittenten, Krypto-Dienstleistern und Stablecoins geben. Doch wofür steht die neue Regelung. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die neue MiCA sowie weiterer Pläne in der EU-Regulierungs-Roadmap geben. Mit einem Ausblick auf die Konsequenzen für die Branche der digitalen Vermögenswerte sowie die traditionelle Finanzdienstleistungsbranche.

BVI unterstützt ESMA-Vorschlag zur Angleichung des Fonds-Meldewesens

Der deutsche Fondsverband BVI unterstützt die Idee der EU-Wertpapierbehörde ESMA, das Fondsreporting zu Liquiditäts- und Hebelrisiken zu vereinheitlichen. Konkret hatte die ESMA im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) unter anderem vorgeschlagen, das Meldewesen zu Liquidität und Hebelfinanzierung von Wertpapier-Publikumsfonds (OGAWs) an die EU-weit harmonisierten Standards für alternative Investmentfonds (AIFs) anzugleichen. Zusätzlich sollen im Kontext der Überarbeitung des AIFM-Meldewesens doppelte Inhalte und Inkonsistenzen zum aufsichtsrechtlichen Transaktionsreporting (z.B. EMIR, Verordnung zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften) beseitigt werden.

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