EU-Krypto-Regulierung MiCA: Auswirkungen auf Banken

Die EU-Krypto-Regulierung Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) stellt einen bedeutenden Meilenstein für die Etablierung von Kryptowährungen im Mainstream-Finanzmarkt dar. Diese umfassende Gesetzgebung wird den Handel mit Kryptowährungen in der EU vereinheitlichen, rechtssicher und transparent machen und Marktmissbrauch verhindern. Bitcoin und Co. werden so zu einer verlässlichen Assetklasse mit besonderem Reiz für Investoren.

LBBW und Bitpanda machen gemeinsame Sache

Die LBBW hat eine strategische Partnerschaft mit Europas führender Krypto-Plattform Bitpanda geschlossen. Im Rahmen dieser Kooperation wird der LBBW eine „Investing-as-a-Service“-Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die unter anderem der Verwahrung und Beschaffung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und anderen digitalen Vermögenswerten dient.

Digitalisierung des Finanzwesens: Die fortschreitende EU-Regulierung wird dem Krypto-Markt guttun

Am 30. Juni gab der EU-Rat unter der Leitung der französischen Präsidentschaft den endgültigen Entwurf der Verordnung über Märkte für Krypto-Anlagen (MiCA) bekannt. Nach ihrem Inkrafttreten, was höchstwahrscheinlich im Jahr 2025 in der gesamten EU der Fall sein wird, wird die MiCA Europa einen Rahmen zur Regulierung von Krypto-Emittenten, Krypto-Dienstleistern und Stablecoins geben. Doch wofür steht die neue Regelung. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die neue MiCA sowie weiterer Pläne in der EU-Regulierungs-Roadmap geben. Mit einem Ausblick auf die Konsequenzen für die Branche der digitalen Vermögenswerte sowie die traditionelle Finanzdienstleistungsbranche.

BVI unterstützt ESMA-Vorschlag zur Angleichung des Fonds-Meldewesens

Der deutsche Fondsverband BVI unterstützt die Idee der EU-Wertpapierbehörde ESMA, das Fondsreporting zu Liquiditäts- und Hebelrisiken zu vereinheitlichen. Konkret hatte die ESMA im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) unter anderem vorgeschlagen, das Meldewesen zu Liquidität und Hebelfinanzierung von Wertpapier-Publikumsfonds (OGAWs) an die EU-weit harmonisierten Standards für alternative Investmentfonds (AIFs) anzugleichen. Zusätzlich sollen im Kontext der Überarbeitung des AIFM-Meldewesens doppelte Inhalte und Inkonsistenzen zum aufsichtsrechtlichen Transaktionsreporting (z.B. EMIR, Verordnung zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften) beseitigt werden.

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