Stiftungsrecht muss angepasst werden

Auf Bundesebene wurde im vergangenen Jahr die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes (StiftRVG) zum 1. Juli 2023 wird das Stiftungsprivatrecht abschließend und bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sein. Die Bundesländer stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre eigenen Stiftungsgesetze bis zu diesem Stichtag an die Änderungen des BGB anzupassen. Bei den Neuregelungen fordert der Bundesverband Deutscher Stiftungen  Rechtssicherheit und Transparenz.

Neues Recht gibt mehr Flexibilität im Umgang mit dem Stiftungsvermögen

Um das Stiftungswesen in Deutschland weiter zu stärken, hat der Gesetzgeber die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts und eines Stiftungsregisters beschlossen. Das neue Recht tritt zweistufig, einmal am 1. Juli 2023 und ein weiterer Teil am 1. Juni 2026, in Kraft. Vermögensverwalter, Finanzberater, Vermögende und Stiftungen sollten sich mit diesen Regelungen auseinandersetzen.

Stiftungsrechtsreform in trockenen Tüchern

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen setzt sich seit über sieben Jahren für die dringend notwendige Stiftungsrechtsreform ein. Mit Erfolg: Der Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz heute noch zustimmen. Es soll dann zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Stiftungen meistern erste Corona-Welle mit Bravour

Die meisten Stiftungen sind gut durch die erste Welle der Corona-Pandemie gekommen. Das zeigt eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Als eine der größten Herausforderungen für die Zukunft sehen Stiftungen nach wie vor die anhaltend niedrigen Zinsen. Vor diesem Hintergrund fordern sie eine zügige Umsetzung der Stiftungsrechtsreform. Das Spendenvolumen ist bei knapp 60 Prozent der befragten Stiftungen gleich geblieben, bei 10 Prozent sogar gestiegen.

Von Bünau ist Vorstandsvorsitzende beim Bundesverband Deutscher Stiftungen

Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen haben bei der Mitgliederversammlung am 2. November Friederike von Bünau, Geschäftsführerin der Kulturstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, zur neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt. Ansgar Wimmer, Vorstandsvorsitzender der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S., ist stellvertretender Vorsitzender. 

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