Annette Heuser ist zur neuen Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gewählt worden. Ebenfalls neu in den Vorstand gewählt wurde Dr. Eva Sturm. Neue Mitglieder des Beirats sind Dr. Jörg Klein und Max Schön.
Annette Heuser ist zur neuen Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gewählt worden. Ebenfalls neu in den Vorstand gewählt wurde Dr. Eva Sturm. Neue Mitglieder des Beirats sind Dr. Jörg Klein und Max Schön.
Auf Bundesebene wurde im vergangenen Jahr die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes (StiftRVG) zum 1. Juli 2023 wird das Stiftungsprivatrecht abschließend und bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sein. Die Bundesländer stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre eigenen Stiftungsgesetze bis zu diesem Stichtag an die Änderungen des BGB anzupassen. Bei den Neuregelungen fordert der Bundesverband Deutscher Stiftungen Rechtssicherheit und Transparenz.
Um das Stiftungswesen in Deutschland weiter zu stärken, hat der Gesetzgeber die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts und eines Stiftungsregisters beschlossen. Das neue Recht tritt zweistufig, einmal am 1. Juli 2023 und ein weiterer Teil am 1. Juni 2026, in Kraft. Vermögensverwalter, Finanzberater, Vermögende und Stiftungen sollten sich mit diesen Regelungen auseinandersetzen.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen setzt sich seit über sieben Jahren für die dringend notwendige Stiftungsrechtsreform ein. Mit Erfolg: Der Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz heute noch zustimmen. Es soll dann zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Durch die Neufassung soll das Stiftungszivilrecht künftig im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Neben zahlreichen juristischen Details enthält die Stiftungsrechtsreform einige positive Neuerungen für Stifter und deren Organisationen. Besonders wertvoll ist die Neuregelung hinsichtlich der Verwaltung des Grundstockvermögens.
Die meisten Stiftungen sind gut durch die erste Welle der Corona-Pandemie gekommen. Das zeigt eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Als eine der größten Herausforderungen für die Zukunft sehen Stiftungen nach wie vor die anhaltend niedrigen Zinsen. Vor diesem Hintergrund fordern sie eine zügige Umsetzung der Stiftungsrechtsreform. Das Spendenvolumen ist bei knapp 60 Prozent der befragten Stiftungen gleich geblieben, bei 10 Prozent sogar gestiegen.
Die lange angekündigte Reform des Stiftungsrechts rückt näher. INTELLIGENT INVESTORS analysierte gemeinsam mit Kirsten Hommelhoff, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, die geplanten Änderungen und arbeitete heraus, wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt.
Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen haben bei der Mitgliederversammlung am 2. November Friederike von Bünau, Geschäftsführerin der Kulturstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, zur neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt. Ansgar Wimmer, Vorstandsvorsitzender der Alfred Toepfer Stiftung F.V.S., ist stellvertretender Vorsitzender.
Prof. Dr. Joachim Rogall wird sich bei der Mitgliederversammlung im November nicht mehr als Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zur Wahl stellen.
Laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen gibt es hierzulande rund 22.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Zu den Stiftungen privaten Rechts gehören etwa die Robert Bosch Stiftung, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die Körber-Stiftung und viele andere. Sinn und Zweck einer Stiftung ist relativ einfach dargelegt. Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren. Dazu bringt er sein Vermögen in eine Stiftung ein. Rund zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft...