Stiftungsrechtsreform in trockenen Tüchern

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen setzt sich seit über sieben Jahren für die dringend notwendige Stiftungsrechtsreform ein. Mit Erfolg: Der Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz heute noch zustimmen. Es soll dann zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.
25. Juni 2021
Kirsten Hommelhoff - Foto: © Bundesverband Deutscher Stiftungen

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen setzt sich seit über sieben Jahren für die dringend notwendige Stiftungsrechtsreform ein. Mit Erfolg: Der Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz heute noch zustimmen. Es soll dann zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Stiftungen bietet das neue Recht erleichterte Möglichkeiten für Strukturentscheidungen und zur Satzungsgestaltung, was schon in der Zeit bis zum Inkrafttreten genutzt werden kann. „Heute ist ein guter Tag für Stiftungen in Deutschland“ so Friederike von Bünau, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. „Das verabschiedete Gesetz greift einen Großteil der Forderungen auf, für die wir uns in den vergangenen sieben Jahren gemeinsam mit dem Stifterverband und der Wissenschaft eingesetzt haben. Die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts bringt mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen mit sich. Für die Zukunft sehen wir jedoch noch zusätzlichen Modernisierungsbedarf.“

 

Die wichtigsten Verbesserungen für Stiftungen:

Ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht löst in Zukunft das zersplitterte Landesstiftungsrecht ab. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen. Die wesentlichen stiftungsrechtlichen Grundsätze, wie die Bedeutung des Stifterwillens für Auslegung oder Änderung der Stiftungssatzung, die Pflicht zur Vermögenserhaltung oder die Zweckgerichtetheit der Stiftungstätigkeit, bleiben unverändert.

  • Die Kodifizierung der Business Judgement Rule garantiert Stiftungsorganen, dass sie nicht für eine Fehlentscheidung haften, wenn sie geltende Gesetze sowie die Stiftungssatzung beachtet haben und auf Grundlage angemessener Informationen davon ausgehen durften, dass sie beispielsweise mit der Vermögensanlage zum Wohle ihrer Stiftung handeln.
  • Für notleidende Stiftungen bringen die Möglichkeiten der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung und der Zu- und Zusammenlegung deutliche Erleichterungen mit sich.
  • Umschichtungsgewinne dürfen für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt.
  • Ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung kommt ab 1. Januar 2026. Es wird Stiftungen als geschützte Rechtsmarke etablieren – weswegen rechtsfähige Stiftungen ab dann auch einen Rechtsformzusatz führen müssen – und wird das Handeln insbesondere im internationalen Rechtsverkehr deutlich erleichtern. Damit vereinfacht es künftig den Nachweis der Vertretungsmacht und macht die umständlichen Vertretungsbescheinigungen obsolet.
  • Um doppelte Meldepflichten zum Stiftungsregister und Transparenzregister zu vermeiden, sollen Erleichterungen entsprechend den Regelungen zum Vereinsregister in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

Weitere Reformschritte

Bei allen Errungenschaften, die das nun verabschiedete Gesetz mit sich bringt, sieht der Bundesverband weiteren Modernisierungsbedarf im Stiftungsrecht. So wird er sich weiterhin für die

Stärkung der Rechte lebender Stifterinnen und Stifter einsetzen. Auch für die Stiftung auf Zeit und für Klagebefugnisse für Organmitglieder und berechtigte Dritte in Bezug auf zu Unrecht aufgelöste Stiftungen wird er weiterhin eintreten. Der Bundesverband begrüßt insbesondere, dass der Bundestag der Bundesregierung den Auftrag erteilt hat, bis zum 1. Juli 2022 die bestehenden Möglichkeiten zu prüfen, um Altstiftungen, die während der NS-Zeit und in der ehemaligen DDR zu Unrecht aufgehoben oder aufgelöst wurden, wiederzubeleben und zu entschädigen.

„Wir begrüßen die verabschiedete Stiftungsrechtsreform“, so Kirsten Hommelhoff, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. „Die Rechtsform Stiftungen wird so noch attraktiver für potentielle Stifterinnen und Stifter. Es sind jedoch weitere Schritte notwendig. Der Bundesverband wird sich weiter intensiv für einen verlässlichen und zukunftsgerichteten Rechtsrahmen für die Stiftungen einsetzen.“

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Evaluation durchgeführt werden. Der Bundesverband wird die Evaluationsphase nutzen, um die Praktikabilität der Regelungen in der Stiftungspraxis zu begleiten. In den nächsten Jahren gilt es zudem, die anstehenden Änderungen der Landesstiftungsgesetze zu begleiten. (ah)

Kirsten Hommelhoff — Foto: © Bundesverband Deutscher Stiftungen

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