Im Ergebnis komplexer geworden

Das Stiftungsrecht soll vereinheitlicht werden. INTELLIGENT INVESTORS fragte hierzu nach bei Rechtsanwalt Dr. Markus Heuel, Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband und Leiter des Bereichs „Recht, Steuern & Consulting“.
28. September 2021

Das Stiftungsrecht soll vereinheitlicht werden. INTELLIGENT INVESTORS fragte hierzu nach bei Rechtsanwalt Dr. Markus Heuel, Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband und Leiter des Bereichs „Recht, Steuern & Consulting“.

INTELLIGENT INVESTORS: Herr Dr. Heuel, kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Wie fällt Ihre Würdigung aus?
Dr. Markus Heuel: Die Stiftungsrechtsreform zielt in erster Linie auf eine Vereinheitlichung der bestehenden landesrechtlichen Regelungen auf Bundesebene. Dieses Ziel wird durch die künftige Regelung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch erreicht. Verpasst wurde allerdings die Chance, bei dieser Gelegenheit eine grundlegende Modernisierung des Rechts vorzunehmen. Der große Bedarf der Stiftungspraxis, das Stiftungsrecht auf die veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auszurichten, wurde nur in ausgesprochen wenigen Punkten berücksichtigt. Wir hätten uns hier auch eine politische Diskussion über die Rolle von Stiftungen in Deutschland gewünscht und einen eher pragmatischen Ansatz im Hinblick auf die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

II: Auch der Stifterverband hat mit dem Deutschen Stiftungszentrum (DSZ) im Vorfeld eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eingereicht. Wurde nach Ihrem Ermessen ausreichend auf die Vorschläge eingegangen?
Dr. Heuel: Von unserer Seite wurden bereits sehr früh Hinweise aus der Perspektive der täglichen Arbeit von Stiftungen in das Verfahren eingebracht. Unsere Vorschläge ebenso wie jene aus der Rechtswissenschaft blieben leider im Referentenentwurf weitgehend unberücksichtigt. Nur wenig tröstlich ist, dass es im weiteren Verfahren immerhin noch gelang, kritische Regelungen – wie etwa die zur Verwendung von Umschichtungsgewinnen – in eine Form zu bringen, die die Arbeit von Stiftungen erleichtert.

II: Birgt das Gesetz in seiner jetzigen Form weiterhin Sprengstoff für Stiftungen?
Dr. Heuel: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen sind im Ergebnis komplexer geworden. Es war schon immer wichtig, sich bei der Stiftungsgründung intensiv mit vielen Detailfragen zu befassen und diese Notwendigkeit ist sicherlich nicht geringer geworden. In einigen Punkten stehen zudem Gesetzestext und Gesetzesbegründung nicht im Einklang, so dass abgewartet werden muss, wie die neuen Regelungen in der Praxis interpretiert werden. Hier besteht gewiss ein Ermessensspielraum für die Stiftungsbehörden, der aber, wie die Vergangenheit zeigt, viel zu selten im Interesse der Stiftungen genutzt wird.

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