DIE REFORM DES STIFTUNGSRECHTS – WAS JETZT PASSIEREN MUSS, DAMIT DIE REFORM EIN ERFOLG WIRD

Der Föderalismus gibt in Deutschland aktuell bei selbstständigen Stiftungen in vielen Punkten noch den rechtlichen Rahmen vor. Die geltenden Landesstiftungsgesetze unterscheiden sich nicht nur in den Details der Organisation der Stiftungsaufsicht, sondern schaffen auch materiell für die Tätigkeit der Stiftungen in Deutschland unterschiedliche Rahmenbedingungen. Durch die im Juli 2021 beschlossene und zum 01. Juli 2023 in Kraft tretende Reform des Stiftungsrechts soll hier nun durch die Erweiterung der stiftungsrelevanten Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch mehr Einheitlichkeit und mehr Rechtssicherheit erreicht werden.¹

Im Ergebnis komplexer geworden

Das Stiftungsrecht soll vereinheitlicht werden. INTELLIGENT INVESTORS fragte hierzu nach bei Rechtsanwalt Dr. Markus Heuel, Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband und Leiter des Bereichs „Recht, Steuern & Consulting“.

Stiftungsrechtsreform in trockenen Tüchern

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen setzt sich seit über sieben Jahren für die dringend notwendige Stiftungsrechtsreform ein. Mit Erfolg: Der Bundestag hat gestern Abend das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz heute noch zustimmen. Es soll dann zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

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