Im Ergebnis komplexer geworden

Das Stiftungsrecht soll vereinheitlicht werden. INTELLIGENT INVESTORS fragte hierzu nach bei Rechtsanwalt Dr. Markus Heuel, Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband und Leiter des Bereichs „Recht, Steuern & Consulting“.
28. September 2021

II: Wie sehen Sie die Erlaubnis zur Verwendung von Umschichtungsgewinnen zur Zweckerfüllung?
Dr. Heuel: Das ist in meinen Augen eine wirkliche Erleichterung für Stiftungen. Bislang war diese Frage unklar, was auch die völlige Kehrtwende von einem grundsätzlichen Verbot im Referentenentwurf hin zu einer grundsätzlichen Erlaubnis im Gesetz verdeutlicht. Im derzeitigen Kapitalmarktumfeld kann oft nur die Verwendung von Umschichtungsergebnissen für Projekte die Handlungsfähigkeit der Stiftungen erhalten. Aus dem ordentlichen Ertrag werden die Möglichkeiten zusehends geringer. An dieser Stelle wird jetzt besonders deutlich, dass es der eigentliche Sinn einer Stiftung ist, ihren Zweck zu verfolgen und nicht vornehmlich ihr Vermögen zu erhalten. Ohne Zweckverwirklichung führt das Ziel des Vermögenserhalts zu nichts als Aufwand und ist damit gesellschaftlich sogar schädlich.

II: Werden Stiftungen künftig mehr denn je zuvor gefordert sein, sich schnell auf veränderte Rahmenbedingungen einzustellen und weiter zu „professionalisieren“ (Stichwort: adäquates Risikomonitoring)?
Dr. Heuel: Davon ist leider auszugehen. Nicht nur die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen verlangen sehr viel von den Stiftungen ab, auch in wirtschaftlicher Hinsicht wird die Aufgabe für Stiftungsvorstände immer schwieriger. Zu Zeiten eines risikolosen Zinses konnten Stiftungen mit Bundesanleihen ein auskömmliches Dasein sichern. Auf absehbare Zeit wird sich diese Situation aber nicht wieder einstellen, so dass Handlungsalternativen für die Vermögensanlage in den Blick genommen werden müssen. Diese Alternativen sind jedoch stets verbunden mit Beweglichkeit und Risikomanagement. Für die oftmals rein ehrenamtlich tätigen Stiftungsvorstände ist das eine wirkliche Herausforderung und eine professionelle Unterstützung in diesen Fragen sehr hilfreich.

II: Inwiefern stehen Sie Stiftern und Stiftungen beratend zur Seite?
Dr. Heuel: Das Ziel des Deutschen Stiftungszentrums ist es, die Leistungsfähigkeit von Stiftungen zu fördern sowie Stifterinnen und Stiftern zu ermöglichen, sich auf die Erfüllung der Stiftungszwecke zu konzentrieren. Dafür stehen wir Menschen bei der Umsetzung ihrer Stiftungsidee nicht nur beratend zur Seite, sondern unterstützen sie auch tatkräftig. Zum Portfolio des DSZ gehören etwa ein effektives Stiftungsmanagement, eine professionelle juristische und steuerliche Beratung (über die DSZ Rechtsanwälte), eine unabhängige Vermögensverwaltung, die Entwicklung maßgeschneiderter Stiftungskonzepte, ferner das Rechnungswesen und die Gremienbetreuung. Zudem setzen wir uns für die Interessen von Stiftern und gemeinnützigen Stiftungen ein und vernetzen. Gemäß unserem Leitgedanken „Gutes gut tun“ ist das DSZ mehrfach mit dem Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung ausgezeichnet und den Grundsätzen guter verpflichtet. 3+

Foto: Dr. Markus Heuel, Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums im Stifterverband und Leiter des Bereichs „Recht, Steuern & Consulting“ / Quelle: © Deutsches Stiftungszentrum

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