Die Anlage von Stiftungsvermögen im Lichte der Stiftungsrechtsreform

Die Anlage der Vermögen von Stiftungen, insbesondere von steuerbegünstigten Stiftungen, war stets mit besonderen Herausforderungen verbunden. Mit der zum 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsrechts hat sich eine Reihe von Änderungen ergeben, die sich unmittelbar auf die Vermögensanlage von Stiftungen auswirken. Das neue Recht bietet vor allem neue Gestaltungsoptionen und möchte zudem mit veränderten Haftungsreglungen eine etwas größere Risikoneigung in den handelnden Stiftungsorganen schaffen.

Neues Recht gibt mehr Flexibilität im Umgang mit dem Stiftungsvermögen

Um das Stiftungswesen in Deutschland weiter zu stärken, hat der Gesetzgeber die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts und eines Stiftungsregisters beschlossen. Das neue Recht tritt zweistufig, einmal am 1. Juli 2023 und ein weiterer Teil am 1. Juni 2026, in Kraft. Vermögensverwalter, Finanzberater, Vermögende und Stiftungen sollten sich mit diesen Regelungen auseinandersetzen.

Auszeichnung für BKC

In einer Analyse von Stiftungsfonds bewertet das Fachmagazin RenditeWerk das BKC Treuhand Portfolio der Bank für Kirche und Caritas (BKC) erneut als „zur Alleinanlage des Stiftungsvermögens geeignet“ und hat den Fonds mit dem FRAANK-Siegel ausgezeichnet. Der Zertifizierung liegen sechs verschiedene Kriterien zugrunde, die das BKC Treuhand Portfolio erfüllt: flexibel, renditestark, ausschüttend, abgesichert, steueroptimiert und kostengünstig.

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