Ex-Verfassungsrichter: „Negativzins ist verfassungswidrig“

Seit mittlerweile fünf Jahren liegt der Leitzins in der Eurozone bei 0 % - und ein Anstieg steht in den Sternen. Besonders ärgerlich ist der Zins für die Bankkunden, die Negativzinsen zahlen müssen. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof sieht diese Praxis als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar an.
9. Juli 2021
Negativzinsen - Foto: © studio v-zwoelf

Seit mittlerweile fünf Jahren liegt der Leitzins in der Eurozone bei 0 % — und ein Anstieg steht in den Sternen. Besonders ärgerlich ist der Zins für die Bankkunden, die Negativzinsen zahlen müssen. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof sieht diese Praxis als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar an.

„Mit dem Negativzins wird der Sparer enteignet, obwohl der Staat prinzipiell nicht auf Privateigentum zugreifen darf. Das ist verfassungswidrig und widerspricht auch dem Europarecht.“ Mit diesen deutlichen Worten kritisiert Paul Kirchhof in einem Interview mit der WELT die Praxis vieler Banken, auf die Einlagen ihrer Kunden negative Zinsen zu erheben. Der ehemalige Verfassungsrichter, der zu dem Thema ein Gutachten für die Sparda-Bank erstellt hatte, widerspricht zudem dem Argument, dass durch die Negativzinsen den Verbrauchern nur eine Anlagechance genommen würde, während andere Möglichkeiten wie Aktien oder Kunst weiterhin gute Ertragschancen bieten würden. Er vergleicht es mit einem Winzer, der nicht einfach auf das Brauen von Bier umsteigen könne, nur weil der Staat ihm die Rebstöcke beschneide. Dabei handle es sich genauso um einen Eingriff in die Eigentümerfreiheit wie beim Negativzins. (ahu)

Foto: © studio v‑zwoelf — stock.adobe.com

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