Die Rolle der Familienstiftung in der Asset Protection

Für viele Vermögende steht die Renditeoptimierung nicht im Vordergrund. Sie wollen vielmehr ihre Vermögenswerte vor Haftungszugriffen, Missmanagement, Schäden durch nachteilige Schenkungen/Erbschaften, einer nicht optimalen Steuergestaltung, Zersplitterung, feindlicher Übernahme und anderen negativen Ereignissen schützen. Das fällt mit herkömmlichen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen nicht leicht. Daher rückt die Familienstiftung in den Mittelpunkt des Interesses.
7. September 2020
Thorsten Klinkner - Foto: © UnternehmerKompositionen GmbH

Für viele Vermögende steht die Renditeoptimierung nicht im Vordergrund. Sie wollen vielmehr ihre Vermögenswerte vor Haftungszugriffen, Missmanagement, Schäden durch nachteilige Schenkungen/Erbschaften, einer nicht optimalen Steuergestaltung, Zersplitterung, feindlicher Übernahme und anderen negativen Ereignissen schützen. Das fällt mit herkömmlichen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen nicht leicht. Daher rückt die Familienstiftung in den Mittelpunkt des Interesses.

 

In der Asset Management-Praxis (sehr) vermögender Anleger und Unternehmer dreht sich mehr und mehr alles um die Frage der Asset Protection, also die Prinzipien des Vermögensschutzes. Asset Protection bezeichnet dabei die Gesamtheit der Maßnahmen, die ein Vermögen vor negativen Ereignissen schützen soll. Ziel ist, durch die Asset Protection eine Brandmauer um das Vermögen zu ziehen und Weiterentwicklung und Erhalt des Vermögens auf einer stabilen Basis zu ermöglichen.

Das bedeutet: Die wachsende Anzahl an hochvermögenden Familien, die über substanzielle Vermögenswerte über alle Anlageklassen hinweg verfügen (Unternehmen/Beteiligungen, Immobilien, Wertpapiere etc.), wollen ihre erarbeiteten/ererbten Vermögenswerte bestmöglich schützen und für die kommenden Generationen erhalten. Für sie kommt die transgenerationale, zukunftsorientierte Eigentümerstruktur weit vor dem Verbrauch des Vermögens für private Zwecke.

Das bezieht sich oftmals insbesondere auf unternehmerische Werte und komplexe Investmentportfolios. Eigentümer setzen viel daran, dass das Familienvermögen nicht zersplittert oder geschädigt werden kann. Das hat einen einfachen Hintergrund: Die Risiken für eine Vermögensschädigung sind weitreichend. Das können Streitigkeiten unter den Gesellschaftern/Erben sein, Haftungszugriffe, Missmanagement, steuerlich ungünstige Gestaltungen und nachteilige Schenkungen, feindliche Übernahmen, hedonistisch getriebene Aktivitäten zur schnellen Mehrung des eigenen Vermögens (Wertveräußerungen!) oder allgemeine, disruptive Marktveränderungen, die nachteilig für ein Vermögen sein können.

Familienstiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein Vermögen

Das ist indes gar nicht so leicht zu lösen. Denn die in Deutschland typischen Gesellschaftsformen – ob Kapital- oder Personengesellschaft – eignen sich nur eingeschränkt dafür, (unternehmerische) Vermögenswerte aus allen denkbaren Perspektiven zu schützen. Daher tritt das Instrument der Familienstiftung mehr und mehr in den Vordergrund. Dieses selbstständige Rechtsinstitut übernimmt die Eigentümerrolle über ein Vermögen. Die Familienstiftung verhindert Zersplitterung, Angriffe gegen das Vermögen von innen und außen, bringt ertrag- und erbschaftsteuerliche Vorteile und erlaubt die Fortführung eines Unternehmens.

Die Familienstiftung ist ein Instrument, um den angestrebten Erhalt über die Generationen hinaus zu ermöglichen. Diese besondere Art der Stiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein Vermögen – zum Beispiel Unternehmensanteile – und sichert dieses innerhalb einer individuell stimmigen Struktur dauerhaft ab. Das Vermögen wird unter dem eigentümerlosen Dach der Familienstiftung verselbstständigt, denn eine Stiftung gehört nur sich selbst, an ihr bestehen keine vermögenswerten Mitgliedschafts- und Beteiligungsrechte. Dadurch kann ein einmal eingebrachtes Vermögen nicht zersplittert werden, indem Anteile herausgelöst oder verkauft werden. Außer, der Stifter dazu bestimmte Vorgaben in der Stiftungssatzung gemacht. Durch die Familienstiftung als neue Gesellschafterin schafft der Stifter-Unternehmer eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur, indem das Unternehmen von der Notwendigkeit eines persönlichen Gesellschafters befreit wird.

Die Stiftungssatzung stellt den Kern der Gestaltung dar

Die Kernfrage vor jeder Stiftungserrichtung ist, ob das Unternehmen beziehungsweise ein Investmentportfolio als Ertragsquelle dauerhaft für die Familie erhalten werden soll. Das kann auch eine für die Familie besonders emotional bedeutsame Immobilie sein, aber sich ebenso gut auf ein reines finanzielles Investment beziehen. Für diesen Zweck ist die Stiftung prädestiniert, da eine einmal in die Familienstiftung überführte Ertragsquelle (wenn überhaupt, das entscheidet die Stiftungssatzung!) nur unter sehr komplexen Bedingungen wieder aufgelöst werden kann, um die darin aufgegangene Ertragsquelle wieder in den Markt zurückzuführen. Je nach Ausgestaltung der Stiftungssatzung – die einzig und allein durch den Stifter erfolgt – werden bis zu 100 Prozent der Erträge der Stiftung (also der Gewinne aus der eingebrachten Ertragsquelle) an die Bezugsberechtigten ausgeschüttet.

Die Praxis zeigt: Die sogenannte Präambel ist die DNA der Satzung, sie ist unveränderlich und kann sich in der Folge zum Maßstab für alle Gesellschaftsverträge im Unternehmen und in den Arbeitsverträgen entwickeln. Die definierten und verankerten Werte sind keine Lippenbekenntnisse, sondern konkreter Entscheidungsmaßstab. Diese Satzung ist bindend und forciert das Ziel eines Vermögensinhabers, ein Vermögen frei von externen und internen Einflüssen zu erhalten und die Vermögenssubstanz zu bewahren. Der Stifter kann auch festlegen, in welcher Art und Weise das Vermögen bewirtschaftet werden soll und von wem, sodass auch ein Fremdmanagement eingesetzt werden kann.

Familienstiftung ersetzt den individuellen Steuersatz

Ebenso bietet das besondere Konstrukt der Familienstiftung die Möglichkeit, Vermögen schrittweise zu übertragen. Das ist oftmals der beste Weg, sowohl psychologisch als auch steuerlich. Der Familie wird nicht das gesamte Unternehmensvermögen auf einen Schlag entzogen, sie können sich behutsam an die nicht alltägliche Konstruktion gewöhnen. Und auch steuerlich ist dies sinnvoll. Die Ausstattung einer Familienstiftung mit Vermögen ist ein schenkung- beziehungsweise erbschaftsteuerpflichtiger Vorgang (und unterliegt alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer, die einen Erbfall mit allen fiskalischen Auswirkungen fingiert). Stiftungen versteuern ihre Mieterträge mit dem Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) anstelle des individuellen Steuersatzes, der in der Spitze 45 Prozent beträgt. Auch zahlt die Stiftung keine Gewerbesteuer auf die Verwaltung von Immobilien- und/oder Kapitalvermögen, selbst dann, wenn sie weitergehend gewerblich tätig wird.

Das bedeutet: Die Familienstiftung bietet das beste vieler Welten, indem sie Schutz und Weiterentwicklung des Vermögens gleichermaßen möglich macht – und das in einem rechtlich abgesicherten Rahmen, da die Familienstiftung nur sich selbst gehört und als „unsterblicher Gesellschafter“ die gesamte Struktur kontrolliert. Damit ist die Familienstiftung ein wesentliches Instrument in jedem Vermögensschutzkonzept.

Gastautor: Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft UnternehmerKompositionen GmbH aus Meerbusch bei Düsseldorf als Spezialdienstleisterin für die Errichtung und das Management von Familienstiftungen.

Foto: Thorsten Klinkner  — © UnternehmerKompositionen GmbH

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