Neues Recht gibt mehr Flexibilität im Umgang mit dem Stiftungsvermögen

Um das Stiftungswesen in Deutschland weiter zu stärken, hat der Gesetzgeber die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts und eines Stiftungsregisters beschlossen. Das neue Recht tritt zweistufig, einmal am 1. Juli 2023 und ein weiterer Teil am 1. Juni 2026, in Kraft. Vermögensverwalter, Finanzberater, Vermögende und Stiftungen sollten sich mit diesen Regelungen auseinandersetzen.

Die Rolle der Familienstiftung in der Asset Protection

Für viele Vermögende steht die Renditeoptimierung nicht im Vordergrund. Sie wollen vielmehr ihre Vermögenswerte vor Haftungszugriffen, Missmanagement, Schäden durch nachteilige Schenkungen/Erbschaften, einer nicht optimalen Steuergestaltung, Zersplitterung, feindlicher Übernahme und anderen negativen Ereignissen schützen. Das fällt mit herkömmlichen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen nicht leicht. Daher rückt die Familienstiftung in den Mittelpunkt des Interesses.

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