BMF: Optionsscheine sind keine Termingeschäfte

Nun herrscht endlich Klarheit. Strukturierte Wertpapiere und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften. Optionsscheine und Optionen sind steuerlich gesondert zu betrachten. Das teilte das Bundesministerium in einem Schreiben mit.
7. Juni 2021
BMF - Foto: © Mirko

Nun herrscht endlich Klarheit. Strukturierte Wertpapiere und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften. Optionsscheine und Optionen sind steuerlich gesondert zu betrachten. Das teilte das Bundesministerium in einem Schreiben mit. Der Branchenverband DDV zeigte sich erleichtert.

Als Termingeschäfte gelten laut Steuerrecht unter anderem Optionen, Swaps, Forwards, Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) und Futures. Und für solche Geschäfte gilt seit dem laufenden Steuerjahr, dass Verluste nur bis max. 20.000 Euro pro Jahr von Gewinnen absetzbar sind.

Im Wortlaut heißt es: „Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermin-geschäfte und Forwards oder Futures (vgl. Rn. 36 und 37) sowie Contracts for Difference (CFDs). CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Indizes, Seite 4Währungspaare oder Zinssätze sein. Zertifikate und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften (vgl. Rn. 8 f.).“ (ah)

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