Nun herrscht endlich Klarheit. Strukturierte Wertpapiere und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften. Optionsscheine und Optionen sind steuerlich gesondert zu betrachten. Das teilte das Bundesministerium in einem Schreiben mit.
Nun herrscht endlich Klarheit. Strukturierte Wertpapiere und Optionsscheine gehören nicht zu den Termingeschäften. Optionsscheine und Optionen sind steuerlich gesondert zu betrachten. Das teilte das Bundesministerium in einem Schreiben mit.