Verschärfung beim Transparenzregister: Mitteilungsfiktion fällt weg!

Das Transparenzregister ist die offizielle Plattform der Bundesrepublik zur Ermittlung von Daten zu wirtschaftlich Berechtigten von nahezu allen juristischen Personen, Vermögensmassen und weiteren Rechtsgestaltungen, unter anderem auch von Vereinen und Stiftungen. Die Vorschriften dazu wurden nun maßgeblich verschärft. Das Transparenzregister ist seit dem 1. August 2021 ein Vollregister. Es sind nun alle in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv dem Transparenzregister mitzuteilen.

Neues GbR-Recht: Registerpflicht durch die Hintertür

Ab 1. Januar 2023 soll das neue GbR-Recht gelten. Dadurch wird unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als rechtsfähige Personengesellschaft anerkannt. Zugleich soll eine größere Transparenz hinsichtlich der Gesellschafter einer GbR geschaffen werden. Im GbR-Gesellschaftsregister eingetragene GbRs firmieren künftig unter „eGbR“. Zusätzlich zur Eintragung in das GbR-Gesellschaftsregister wird die Eintragung der eGbR im Transparenzregister verpflichtend.

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