Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Gesetz zu elektronischen Wertpapieren abgesegnet, mit einer wichtigen Ergänzung. Denn gegenüber dem Referentenentwurf soll neben elektronischen Anleihen auch die Auflage von digitalen Fondsanteilen möglich sein. Hingegen soll bei E‑Fonds die Ausgabe über eine Blockchain nicht möglich sein, anders als bei Anleihen.
Damit würde die Notwendigkeit einer Globalurkunde künftig wegfallen. „Wir begrüßen, dass der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren nun auch Fondsanteilscheine berücksichtigt”, heißt es in einer BVI-Stellungnahme. “Die Ermöglichung von elektronischen Fondsanteilscheinen ist ein richtiger Schritt im Sinne der Digitalisierung.”
Um jedoch den Fondsstandort Deutschland zu stärken, fordert die Branche ein schnelleres Tempo. “Perspektivisch sollten sowohl elektronische als auch Krypto-Fondsanteile erlaubt werden, um die technologische Zukunftsfähigkeit des Kapitalanlagegesetzbuchs sicherzustellen”, argumentiert der BVI. (ah)
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