Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Gesetz zu elektronischen Wertpapieren abgesegnet, mit einer wichtigen Ergänzung. Denn gegenüber dem Referentenentwurf soll neben elektronischen Anleihen auch die Auflage von digitalen Fondsanteilen möglich sein. Hingegen soll bei E-Fonds die Ausgabe über eine Blockchain nicht möglich sein, anders als bei Anleihen.