ESG in der Kapitalanlage im Spannungsfeld von Markt bis Regulierung

Nachhaltige Geldanlagen entwickeln sich dynamisch und sind im Mainstream angekommen. Im Jahr 2021 wuchs der Marktanteil nachhaltiger Publikumsfonds, Mandate und Spezialfonds um 3,0 Prozentpunkte auf 9,4 % am deutschen Gesamtfondsmarkt.
23. Juni 2022

Nachhaltige Geldanlagen entwickeln sich dynamisch und sind im Mainstream angekommen. Im Jahr 2021 wuchs der Marktanteil nachhaltiger Publikumsfonds, Mandate und Spezialfonds um 3,0 Prozentpunkte auf 9,4 % am deutschen Gesamtfondsmarkt.

Vor allem Publikumsfonds legten mit 130 % noch stärker zu als in den Vorjahren. Das Anlagevolumen privater Anleger verdreifachte sich 2021 auf 131,2 Mrd. Euro, ein Wachstum von 230 %. Damit etablieren sich Privatanleger als Wachstumstreiber. Zu den größten institutionellen Investoren zählten 2021 kirchliche Institutionen und Wohlfahrtsorganisationen, die öffentliche Hand, öffentliche Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen. An Volumen legten vor allem öffentliche Pensionsfonds zu.

Für 2022 rechnen 41 % der Berichtsteilnehmenden mit einem Wachstum von über 30 %. Als Schlüsselfaktoren für die Entwicklung des nachhaltigen Anlagemarktes in Deutschland bis 2024 gaben die Teilnehmenden vor allem die Änderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen wie ESG-Berichtspflichten, Integration von ESG in Beratungsgespräche und die Taxonomie an sowie die Nachfrage von institutionellen Investoren.

EU-Aktionsplan Finanzierung Nachhaltigen Wachstums

Zur Erreichung der Pariser Klimaziele sowie der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) hat die Europäische Kommission den Aktionsplan Finanzierung Nachhaltigen Wachstums verabschiedet. Der Aktionsplan verfolgt drei Ziele: die Umlenkung der Kapitalströme zu nachhaltigen Investitionen, die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement sowie die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit. Die Ziele sollen durch zehn Maßnahmen erreicht werden. Zu den Maßnahmen zählen u. a. die Einführung einer EUNachhaltigkeitstaxonomie, die Offenlegungsverordnung sowie die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in der Anlageberatung.

Durch die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR) wird auch die Berichterstattung von Asset Managern, Versicherungen und Banken mit Portfolioverwaltung reguliert. Der Fokus liegt hier auf verschiedenen Produktkategorien, die in den Artikeln 6, 8 und 9 OffVO beschrieben werden. Innerhalb dieser Kategorien soll dargelegt werden, welche Fonds nachhaltige Kriterien berücksichtigen oder sogar ein explizites Nachhaltigkeitsziel verfolgen. Artikel 8‑Finanzprodukte berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte und müssen diese folglich transparent darlegen. Potenzielle Impact-Produkte müssen die Anforderungen aus Artikel 9 OffVO erfüllen, nämlich die Verfolgung einer angestrebten Nachhaltigkeitswirkung. Die Offenlegungsverordnung soll also die Transparenz darüber erhöhen, wie Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken und ‑chancen berücksichtigen.

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