Durch das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister werden die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Stiftungen veröffentlicht. Das soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Berater und Stifter sollten die Transparenzpflichten für Stiftungen in der Planung und Durchführung von Stiftungsgeschäften also nicht außer Acht lassen.