Durch die Neufassung soll das Stiftungszivilrecht künftig im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Neben zahlreichen juristischen Details enthält die Stiftungsrechtsreform einige positive Neuerungen für Stifter und deren Organisationen. Besonders wertvoll ist die Neuregelung hinsichtlich der Verwaltung des Grundstockvermögens.