Neues Fondsstandortgesetz — Kontora reagiert mit “GSV Invest 01”

Seit dem Inkrafttreten des Fondsstandortgesetzes sind wenige Wochen vergangen. Damit wurde der Weg für sogenannte Sondervemögen freigemacht. Das Hamburger Multi Family Office Kontora hat in Zusammenarbeit mit der Verwahrstelle Caceis  das Sondervermögen „GSV Invest 01“. Das Zielvolumen des Sondervermögens beträgt 100 Millionen Euro.
2. November 2021
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Seit dem Inkrafttreten des Fondsstandortgesetzes sind wenige Wochen vergangen. Damit wurde der Weg für sogenannte Sondervemögen freigemacht. Das Hamburger Multi Family Office Kontora hat in Zusammenarbeit mit der Verwahrstelle Caceis  das Sondervermögen „GSV Invest 01“. Das Zielvolumen des Sondervermögens beträgt 100 Millionen Euro.

Das Fondsstandortgesetz ermöglicht kirchlichen Vermögen und Stiftungen mehr Flexibilität in der Auswahl ihrer Investments. Bislang konnten Investments, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb generieren, nicht oder nur in geringem Umfang umgesetzt werden. Diese Investments sind zudem verwaltungsintensiv, da zum Beispiel Steuererklärungspflichten im Ausland vorliegen können. Geschlossene Sondervermögen bieten nun erstmalig die Möglichkeit diese Problematik zu lösen.

Henning Landsiedel, Geschäftsführer der Kontora Kapitalverwaltungsgesellschaft, erklärt: „Wir sind sehr zufrieden über die enge Zusammenarbeit mit unserer Verwahrstelle Caceis, die uns schnell und flexibel unterstützt hat, um dieses Sondervermögen technisch und prozessual per Ende August 2021 aufzusetzen, nachdem das Fondsstandortgesetz gerade erst zum 2. August 2021 in Kraft getreten war.” (ah)

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