Welcher Impact steckt in Artikel 9 Produkten?

Durch den Einzug von Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage müssen Finanzmarktteilnehmer (FMT) zum Schutz der Endanlegenden seit März 2021 ihre Finanzprodukte nach der Offenlegungsverordnung (SFDR) in Artikel 6, 8 oder 9 Produkte kategorisieren. Die aktuelle Praxis, Artikel 9 Produkte undifferenziert als Impact-Produkte zu bezeichnen, kann jedoch in die Irre führen. Um Impact-Washing zu vermeiden, sollten Fondsanbieter zusätzlich die Unterscheidung zwischen wirkungskompatiblen und wirkungseffektiven Investitionen beachten und kommunizieren.
25. März 2022

Durch den Einzug von Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage müssen Finanzmarktteilnehmer (FMT) zum Schutz der Endanlegenden seit März 2021 ihre Finanzprodukte nach der Offenlegungsverordnung (SFDR) in Artikel 6, 8 oder 9 Produkte kategorisieren. Die aktuelle Praxis, Artikel 9 Produkte undifferenziert als Impact-Produkte zu bezeichnen, kann jedoch in die Irre führen. Um Impact-Washing zu vermeiden, sollten Fondsanbieter zusätzlich die Unterscheidung zwischen wirkungskompatiblen und wirkungseffektiven Investitionen beachten und kommunizieren.

Mit zunehmender Verbreitung nachhaltiger Geldanlagen wird vermehrt hinterfragt, ob nachhaltige Investments nachweislich positive ökologische und soziale Wirkungen erzielen. Auf den ersten Blick scheint es nahezuliegen, Artikel 9 Produkte als Impact-Produkte zu bezeichnen, sollen sie doch laut Artikel 2 (17) der SFDR nachhaltige Investitionen anstreben, also Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umwelt- oder sozialen Ziels beiträgt. Verglichen mit praxisorientierten wissenschaftlichen Klassifizierungen ist die Gleichsetzung von Artikel 9 Produkten mit Impact-Produkten in der Praxis aber verkürzt und potenziell für Anlegende irreführend. Das ist auch auf eine bisher unklare Definition von Artikel 9 Produkten in der SFDR zurückführen. Im Sinne einer präzisen, kohärenten Informationsbereitstellung für Investierende sollten FMT ihre Produkte darum zusätzlich als wirkungskompatible und wirkungseffektive Investitionen klassifizieren.

Impact Investments differenziert betrachtet

Die Unterscheidung zwischen wirkungskompatiblen und wirkungseffektiven Investitionen ist das Ergebnis konzeptioneller Debatten über die Begriffe Impact und Impact Investing. Kölbel et al. (2020) haben den Impactbegriff definiert und zwischen Investor-Impact und Unternehmens-Impact unterschieden. Demnach sind es Unternehmensaktivitäten, die direkte (positive wie negative) Veränderungen der Umwelt und Gesellschaft verursachen (Unternehmens-Impact). Investierende können diese Auswirkungen beeinflussen, z. B. über Kapitalallokation oder Engagement (Investor-Impact). Entscheidend ist, dass die durch Unternehmen ausgelösten Veränderungen nicht direkt den Investierenden zugeordnet werden können.

Auf dieser Grundlage haben Busch et al. (2021) eine Definition nachhaltiger Geldanlagen und vor allem Impact Investments vorgeschlagen. Wirkungskompatible Investitionen („impactaligned investments”) können nachweisen, dass die der Investition zugrundeliegenden Unternehmen oder Assets eine Wirkung, z. B. einen positiven Beitrag zu den SDGs, erzielen (Unternehmens-Impact). Der Investor-Impact wird hier nicht belegt. Wirkungseffektive Investitionen („impactgenerating investments”) sind hingegen Investitionen, für die der Unternehmens-Impact und der Investor-Impact nachgewiesen werden können. In dieser Kategorie kann ein Investor belegen, dass seine Aktivitäten die positiven Beiträge der Portfolio Titel mitverursacht haben.

Weiter auf Seite 2

Pages: 12

SOCIAL MEDIA

RECHTLICHES

AGB
DATENSCHUTZ
IMPRESSUM
© wirkungswerk
ALLE RECHTE VORBEHALTEN

Anmeldung zum Newsletter