Was ist “Nachhaltigkeit”?

3. August 2021

Mit der Offenlegungsverordnung und Taxonomie sind bereits seit längerem zwei Nachhaltigkeitsregularien in Kraft. Die BaFin hat nun Regeln definiert, die von diesen beiden Richtlinien noch nicht erfasste Bereiche berücksichtigen.

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ ist ein häufig genutztes Verkaufsargument – und genau deshalb anfällig dafür, ungerechtfertigter Weise verwendet zu werden. Um die Gefahr des „Greenwashings“ einzudämmen, hat die BaFin gestern den Entwurf für eine Richtline für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen veröffentlicht. In diesem werden vier Bedingungen definiert, die Publikumsfonds erfüllen müssen, um als nachhaltige zu gelten: Entweder müssen mindestens 75 % ihrer Vermögensgegenstände nachhaltig sein, es muss eine klare Nachhaltigkeitsstrategie (bspw. Best in Class) verfolgt oder ein nachhaltiger Index abgebildet werden. Zudem dürfen maximal 10 % der Assets aus der traditionellen Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz fossiler Energien stammen.

Die neuen Vorgaben betreffen lediglich deutsche Fonds und auch nur neu aufgelegte Sondervermögen. Produkte, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie am Markt sind, profitieren von einem Bestandsschutz. Bis zum 6. September hat die deutsche Fondsbranche Zeit, sich zu den BaFin-Plänen zu äußern. (ahu)

Foto: © lovelyday12 — stock.adobe.com

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