Von Äpfeln, Birnen und grünen Rosinen: Wie weit ist der Finanzsektor bei der Dekarbonisierung?

Als Finanziers spielen Banken seit jeher eine Hauptrolle in unserem Wirtschaftssystem. Das gilt auch für die Energiewende: Kaum ein Unternehmen kommt bei der kostspieligen Transformation zu einer emissionsfreien Industrie ohne Kredite aus. EU-Richtlinien wie Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), Eigenkapitalanforderungen (CRR III), Offenlegungsverordnung (SFDR) und EBA-Guidelines für ESG-Risiken sollen diesen Prozess beschleunigen. Nun liegen die ersten Berichte und damit Vergleichswerte vor. Welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen?
22. September 2025
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Als Finanziers spielen Banken seit jeher eine Hauptrolle in unserem Wirtschaftssystem. Das gilt auch für die Energiewende: Kaum ein Unternehmen kommt bei der kostspieligen Transformation zu einer emissionsfreien Industrie ohne Kredite aus. EU-Richtlinien wie Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), Eigenkapitalanforderungen (CRR III), Offenlegungsverordnung (SFDR) und EBA-Guidelines für ESG-Risiken sollen diesen Prozess beschleunigen. Nun liegen die ersten Berichte und damit Vergleichswerte vor. Welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen? 

 Das Ziel ist klar definiert: Der Green Deal der EU strebt Europas Klimaneutralität bis 2050 an. Dafür sind umfangreiche und ressourcenintensive Transformationsprojekte notwendig, allen voran bei den Energieversorgern durch den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Wind- und Solarenergie. Doch damit nicht genug: Elektrifizierung, Mobilitätswende, Ausbau des Schienennetzes und der Ladeinfrastruktur. Auch die „Begrünung“ der IT vom Rightsizing über Cloud-Strategien bis hin zum Rechenzentrumsdesign gewinnt stark an Bedeutung.

Neben politischen Initiativen, strategischer Planung und den beteiligten Fachkräften brauchen Firmen dafür vor allem eines: Kapital. Um die Kreditvergabe an Unternehmen mit Nachhaltigkeits- und Transformationsprojekten zu begünstigen, hat die EU die Banken in die Pflicht genommen: Im Rahmen von CSRD und CRR III müssen sie auch über sogenannte Scope-3-Emissionen berichten. Also nicht nur über das eigene Transformationsniveau, sondern vor allem zur Nachhaltigkeit ihrer Kreditnehmer müssen die Institute Rechenschaft ablegen. So zumindest der ursprüngliche Plan.

Omnibus & Co.: Reform der Reform

Allerdings ist im letzten halben Jahr politisch viel passiert: Ende 2024 platzte die Ampel-Regierung – und der Bundestag hat die CSRD bis heute nicht ratifiziert. Damit ist Deutschland einer der wenigen EU-Staaten, in dem die Berichtspflicht offiziell noch nicht gilt. Im Zuge des Handelskonflikts mit den USA und einer drohenden Weltwirtschaftskrise hat die EU zudem die Omnibus-Reform auf den Weg gebracht. Sie integriert EU-Taxonomie, CSRD und Lieferkettengesetz (CSDDD) und soll durch Bürokratieabbau vor allem den Mittelstand entlasten. Die Folge: Europaweit fallen 80 % der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen aus der CSRD-Pflicht.

Viele der rund 60 großen Erstanwenderbanken in Europa haben dennoch freiwillig ihre Daten veröffentlicht. Einige jedoch nur in Anlehnung an die CSRD, nicht nach den vorgegebenen Standards. Manche Institute haben das Thema Nachhaltigkeit kurzerhand in ihren Lagebericht integriert, andere behandeln es separat. Das Ergebnis: Die CSRD ist nach aktuellem Stand für eine Standortbestimmung des Finanzsektors in Sachen Nachhaltigkeitsfinanzierung nur eingeschränkt aussagekräftig. Äpfel und Birnen lassen sich nun mal nicht vergleichen.

Lichtblick Offenlegungsverordnung

 Ein Lichtblick – zumindest für den Finanzsektor – ist aber die EU-Offenlegungsverordnung: Die Capital Requirements Regulation (CRR) III schafft einheitliche Vergleichswerte und ist damit aussagekräftig. Immerhin 13 deutsche Banken fallen aktuell unter diese Berichtspflicht. Sie gilt seit 1. Januar 2025 rückwirkend für 2024 und so haben die Banken erstmals Fakten zur Nachhaltigkeit ihrer Portfolios veröffentlicht.

Das ist ein wichtiger erster Schritt zu einem objektiven Vergleich zwischen den Häusern, auf dessen Grundlage sich die Portfolios in der Zukunft weiterentwickeln und optimieren lassen. Der Haken allerdings: Die Verwendung aussagekräftiger Primärdaten liegt zwischen 0,1 und 23 %.

Die Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) hat folgendes System zur Bewertung der Datenqualität für die Berechnung finanzierter Emissionen:

Kategorie 1: Echtdaten, also zum Beispiel der tatsächlich gemessene und zertifizierte Energieverbrauch eines Unternehmens (Bestätigung durch unabhängige Prüfer)

Kategorie 2: Echtwerte ohne Zertifizierung

Kategorie 3: Durchschnittswerte einzelner Produktionseinheiten unter Nutzung berichteter Produktionsdaten des Unternehmens

Kategorie 4: Durchschnittswerte einzelner Branchen unter Nutzung berichteter Finanzdaten des Unternehmens

Kategorie 5: Nutzung ausschließlich von Durchschnittwerten

Von Primärdaten ist gemeinhin die Rede, wenn das tatsächliche Nachhaltigkeitsniveau eines Kreditnehmers gemessen werden kann, etwa bei den Kategorien 1 und 2. Bei den Kategorien 3 bis 5 sprechen Experten in der Regel von Proxydaten.

Branchen- und Bankenvergleich: erhebliche Spannweiten

Die Auswertung des ersten CRR-III-Reportings zeigt: Die Sektoren unterliegen einer weiten Streuung, wenn sie besonders heterogene Sub-Sektoren haben. Denn dann ist der Portfoliomix in den jeweiligen Subsektoren relevant. In Deutschland etwa ist die Streuung im Sektor C so groß, weil das Verarbeitende Gewerbe an sich sehr divers ist und die Sub-Sektoren eine sehr unterschiedliche Emissionsintensität aufweisen. Bei Energiesektor D hingegen ist die Positionierung einer Bank maßgeblich davon abhängig, wie der finanzierte Strommix in ihrem Portfolio ist (erneuerbare vs. fossile Energie). Das hat auch Einfluss auf die Streuung innerhalb der Peers. Sektoren mit eher homogenen Sub-Sektoren (F, H) unterliegen dann einer höheren Streuung, wenn der Anteil der Primärdaten hoch ist, da diese zwar noch Streuung erlauben (Selektion der Unternehmen), die Nutzung von Sektordurchschnitten aber nicht. Dafür spricht ein Primärdatenanteil in den Sektoren F von 11,2 und H von 24,3 %. Scope-3-Emissionen haben einen wesentlichen Anteil an der Tatsache, dass die Gesamtemissionen eine große Streuung aufweisen.

Allerdings lässt sich auch beobachten, dass Banken oft entweder ein durchschnittlich emissionsintensives oder aber emissionsarmes Portfolio haben. Das wiederum weist auf zweierlei hin: signifikante Unterschiede bei Geschäftsmodell und Branchenfokus – oder aber bei der Genauigkeit der Datengrundlage. Vermutlich ist beides der Fall.

Der eingangs zitierte Spitzenwert von 23 % Primärdatenanteil einer deutschen Retailbank ist ein Indiz für die noch eingeschränkte Aussagekraft, besonders angesichts des großen Gefälles auf diesem Gebiet. Und weil noch immer die einheitliche und verbindliche Definition dessen fehlt, was eigentlich Primärdaten sind. Schlusslicht ist eine deutsche Landesbank mit gerade einmal 0,1 % Primärdaten, die meisten Institute liegen hier etwa zwischen fünf und 15 %.

Transformations-Assets statt Grüner Rosinen

Dennoch soll dem Projekt hier kein schlechtes Zeugnis ausgestellt werden. Im Gegenteil: Die Offenlegungsverordnung liefert Banken eine gute erste Standortbestimmung darüber, welchen Beitrag sie konkret zur Dekarbonisierung leisten. Erst auf dieser Grundlage haben sie überhaupt die Möglichkeit, die Zusammensetzung ihrer Portfolios zu analysieren, mit anderen zu vergleichen, eine Zukunftsstrategie zu entwickeln – und besser zu werden.

Der Schlüssel zu noch mehr Aussagekraft und Vergleichbarkeit in der Zukunft wäre eine deutliche Erhöhung der Primärdaten als Grundlage der Berichterstattung. Etwa auf einen Pflichtanteil von 50 bis 75 % pro Unternehmen.

Noch wichtiger ist aber die Eigenverantwortung der Banken selbst. Blicken wir zur Veranschaulichung kurz hinüber auf den Finanzmarkt. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat vergangenen Sommer neue Leitlinien für Namen nachhaltigkeitsbezogener Fonds veröffentlicht. Die Kategorie „übergangsbezogene Anforderungen“ klassifiziert Investments mit Anteilen solcher Unternehmen als nachhaltig, die zwar heute noch keine signifikant geringen Emissionen aufweisen, aber maßgebliche Transformationsprojekte angestoßen haben. Etwa die komplette Umstellung von Kohle auf Windkraft.

Diese Transformations-Assets sind der entscheidende Faktor für das Gelingen der Energiewende. Analog zum Finanzmarkt sollten Banken ihr Kreditvergabeportfolio daher an Unternehmen ausrichten, die derzeit genau diese Transformationsleistung erbringen. Etwa durch Investitionen in Übergangstechnologien wie Gaskraftwerke. Denn niemandem ist geholfen, wenn die Institute sich zur Beschönigung der eigenen Bilanz jetzt nur noch die „Grünen Rosinen“ herauspicken.

Dazu braucht es in erster Linie eine Zukunftsstrategie – und im besten Fall zusätzlich ein überzeugendes Narrativ. Für beides liefert datenbasierte ESG-Berichterstattung die Grundlage.

Autoren: Christoph Betz und Holger Wußler, Partner im Bereich Financial Services, KPMG

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