Unter Kontrolle

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat die Meldepflicht für Netto-Short-Positionen in Höhe von 0,1 Prozent oder mehr um drei weitere Monate verlängert. Dieses Vorhaben soll dazu dienen, eine enge und zeitgerechte Beobachtung der Märkte zu ermöglichen.
19. Juni 2020
ESMA, Foto: Ricochet64

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat die Meldepflicht für Netto-Short-Positionen in Höhe von 0,1 Prozent oder mehr um drei weitere Monate verlängert. Dieses Vorhaben soll dazu dienen, eine enge und zeitgerechte Beobachtung der Märkte zu ermöglichen.

Betroffen davon sind Aktien, die an einem geregelten Markt der EU notieren, womit die Meldepflicht für Halter von Netto-Short-Positionen von 0,2 Prozent weiterhin auf 0,1 Prozent des ausgegebenen Nominales abgesenkt bleibt. Die Meldeschwelle gilt nicht für Aktien, deren Haupthandelsplatz in einem Drittstaat außerhalb der Union ist, sowie für Market-Making- oder Stabilisierungsgeschäfte. Diese Transparenzmaßnahme trifft jede natürliche oder juristische Person, gleichgültig ob diese innerhalb oder außerhalb der Union ansässig ist. (ah)

Foto: © Ricochet64 — stock.adobe.com

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