Um die PRIIPs-Verordnung wurde schon in der Vergangenheit heftig gerungen. Sie ist seit Ende 2014 in Kraft getreten und seit 1. Januar 2018 anzuwenden. Im Kern geht es um verpackte Anlageprodukte, deren Wesensgehalt im dreiseitigen Kundeninformationsblatt (Basisinformationsblatt) aufgeführt sind. Stimmen nach einer Überarbeitung, insbesondere hinsichtlich der Performance-Szenarien, wurden von Anfang an laut.
Nach Medienberichten haben sich nun die europäischen Behörden für die Versicherungs‑, Banken- und Wertpapieraufsicht (ESAs) nicht auf gemeinsame Vorschläge und eine Überarbeitung einigen können. Strittiger Punkt bleibt wohl, ob die historischen Performance-Daten von Fonds in den Priips-KIDs berücksichtigt werden sollen oder nicht. Konsens bis dato Fehlanzeige. Insbesondere, so Medienberichten zufolge, stellt sich die Versicherungsaufsicht EIOPA quer, was eine Überarbeitung betrifft. Nun liegt der Ball wieder bei der EU-Kommission. (ah)
Foto: © finecki — stock.adobe.com