Studie: Kein Zusammenhang zwischen verwaltetem Vermögen und der Höhe der Fees

FAROS hat zum zweiten Mal seine Benchmarkstudie durchgeführt. Dabei gaben insgesamt 46 institutionelle Investoren aus Deutschland und Österreich mit einem Gesamtanlagevolumen von 220 Milliarden Euro im Zeitraum von November 2020 bis April 2022 Auskunft zu den von ihnen bezahlten Gebühren für die Verwahrung und Verwaltung ihrer Kapitalanlagen. Durch die nun vorliegende ausgewertete Version der Studie erhalten diese anhand der mit Medianwerten dargestellten Preisspannen wertvolle Orientierung über die eigene preisliche Positionierung im Markt und können daraus Kostenoptimierungspotenziale ableiten.

Nachhaltige ETFs auf dem Weg in den Mainstream

Nachhaltige ETFs prägen die Fondslandschaft bereits seit einigen Jahren wie kein zweites Produkt zuvor. Was auf den ersten Blick nach einer Binsenweisheit klingt, bewahrheitet sich bei einem Blick auf die Zahlen umso deutlicher. Nach Zahlen des unabhängigen Analysehauses ETFGI verzeichneten im vergangenen Jahr ESG-ETFs weltweit ein verwaltetes Vermögen von insgesamt 327 Mrd. US-Dollar. Dieses Anlagekapital verteilt sich auf 736 ETFs von 152 Anbietern aus 31 Ländern. Allein im August bekam diese Sparte Zuwachs um 17 weitere ETFs. Zum Vergleich: Vor 15 Jahren, im Jahre 2006, gab es weltweit insgesamt 9 ESG-ETFs.

Ehevertrag für unternehmerisch tätige Ehegatten: Den Scheidungsfall absichern

Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist das gemeinschaftlich erworbene Vermögen im Scheidungsfall so zwischen den Ehegatten auszugleichen, dass jedem Ehegatten 50 Prozent des gemeinschaftlich erworbenen Vermögens zufallen. Es ergibt also viel Sinn, das Unternehmen durch einen rechtlich sauber formulierten und notariell beurkundeten Ehevertrag (teilweise) aus dem Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten herauszunehmen.

Was sich im Stiftungsrecht zukünftig ändert

Die praktische Stiftungsarbeit ist seit langer Zeit erschwert. Das liegt daran, dass das Stiftungszivilrecht nicht bundeseinheitlich und abschließend geregelt ist. Zwar gibt es einige einheitliche Vorschriften zum Stiftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Daneben ist es jedoch in 16 unterschiedliche Landesstiftungsgesetze zersplittert. Durch den Regierungsentwurf vom 3. Februar 2021 zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sollen diese Missstände beseitigt werden. Stiftungen und Stiftungsgründer sollten sich bereits jetzt mit dem Reformvorhaben auseinandersetzen und die eigene Stiftung, wo nötig, an die künftige Gesetzeslage anpassen.

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