Verschärfung beim Transparenzregister: Mitteilungsfiktion fällt weg!

Das Transparenzregister ist die offizielle Plattform der Bundesrepublik zur Ermittlung von Daten zu wirtschaftlich Berechtigten von nahezu allen juristischen Personen, Vermögensmassen und weiteren Rechtsgestaltungen, unter anderem auch von Vereinen und Stiftungen. Die Vorschriften dazu wurden nun maßgeblich verschärft. Das Transparenzregister ist seit dem 1. August 2021 ein Vollregister. Es sind nun alle in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv dem Transparenzregister mitzuteilen.

Anmeldung zwingend: Stiftungen und Transparenzregister

Durch das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister werden die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Stiftungen veröffentlicht. Das soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Berater und Stifter sollten die Transparenzpflichten für Stiftungen in der Planung und Durchführung von Stiftungsgeschäften also nicht außer Acht lassen.

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