Ein Jahr Stiftungsrechtsreform – Eine Zwischenbilanz

Die größte Stiftungsrechtsreform seit Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1900 ist am 01. Juli 2023 in Kraft getreten. Das Stiftungsrecht wurde erheblich verändert und bundesweit vereinheitlicht. Für Stifter und Stiftungen haben sich neue Möglichkeiten eröffnet. Zugleich bringt die Reform auch Herausforderungen für Stifter, Stiftungen und ihre Gremien mit sich. Somit stellt sich die Frage: Ist es dem Gesetzgeber mit der Reform gelungen, das Stiftungsrecht zu modernisieren und es besser an die Bedürfnisse von Stiftungen und Stiftern auszurichten? Die Frage kann mit Einschränkungen bejaht werden.

Die Anlage von Stiftungsvermögen im Lichte der Stiftungsrechtsreform

Die Anlage der Vermögen von Stiftungen, insbesondere von steuerbegünstigten Stiftungen, war stets mit besonderen Herausforderungen verbunden. Mit der zum 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsrechts hat sich eine Reihe von Änderungen ergeben, die sich unmittelbar auf die Vermögensanlage von Stiftungen auswirken. Das neue Recht bietet vor allem neue Gestaltungsoptionen und möchte zudem mit veränderten Haftungsreglungen eine etwas größere Risikoneigung in den handelnden Stiftungsorganen schaffen.

Stiftungsrecht muss angepasst werden

Auf Bundesebene wurde im vergangenen Jahr die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes (StiftRVG) zum 1. Juli 2023 wird das Stiftungsprivatrecht abschließend und bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sein. Die Bundesländer stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre eigenen Stiftungsgesetze bis zu diesem Stichtag an die Änderungen des BGB anzupassen. Bei den Neuregelungen fordert der Bundesverband Deutscher Stiftungen  Rechtssicherheit und Transparenz.

Stiftungen und Immobilien: Eine gute Kombination

Immobilien sind als Anlageklasse für Stiftungen zuletzt immer stärker ins Rampenlicht gerückt. Und das mit Recht. Denn wohl kaum eine Anlageklasse kann dem Ansatz der Stiftung-Vermögensverwaltung, die Substanz zu schützen und gleichzeitig kontinuierliche Ausschüttungen zu erwirtschaften, besser entsprechen. Die Preise werden auch künftig steigen, und drei bis vier Prozent jährlicher Ertrag sind bei guten Projekten immer möglich.

BDS begrüßt Regierungsentwurf zur Stiftungsrechtsreform, fordert Nachjustierungen

Die dringend notwendige Reform des deutschen Stiftungsrechts rückt näher: Der Regierungsentwurf für das neue Gesetz hat gestern das Kabinett passiert. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt die deutlichen Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), fordert aber gleichzeitig nötige Nachbesserungen.

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