Die größte Stiftungsrechtsreform seit Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1900 ist am 01. Juli 2023 in Kraft getreten. Das Stiftungsrecht wurde erheblich verändert und bundesweit vereinheitlicht. Für Stifter und Stiftungen haben sich neue Möglichkeiten eröffnet. Zugleich bringt die Reform auch Herausforderungen für Stifter, Stiftungen und ihre Gremien mit sich. Somit stellt sich die Frage: Ist es dem Gesetzgeber mit der Reform gelungen, das Stiftungsrecht zu modernisieren und es besser an die Bedürfnisse von Stiftungen und Stiftern auszurichten? Die Frage kann mit Einschränkungen bejaht werden.