Um das Stiftungswesen in Deutschland weiter zu stärken, hat der Gesetzgeber die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts und eines Stiftungsregisters beschlossen. Die Bundesländer stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre eigenen Stiftungsgesetze bis zu diesem Stichtag an die Änderungen des BGB anzupassen. Gerade hinsichtlich der Vermögensverwaltung für Stiftungen spielen die neuen Regeln eine herausragende Rolle. Stiftungen erhalten mehr Flexibilität im Umgang mit dem Stiftungsvermögen.