Stiftungsrecht muss angepasst werden

Auf Bundesebene wurde im vergangenen Jahr die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Mit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes (StiftRVG) zum 1. Juli 2023 wird das Stiftungsprivatrecht abschließend und bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sein. Die Bundesländer stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre eigenen Stiftungsgesetze bis zu diesem Stichtag an die Änderungen des BGB anzupassen. Bei den Neuregelungen fordert der Bundesverband Deutscher Stiftungen  Rechtssicherheit und Transparenz.

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