Was die Anpassung der Stiftungsgesetze bedeutet

Um das Stiftungswesen in Deutschland weiter zu stärken, hat der Gesetzgeber die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts und eines Stiftungsregisters beschlossen. Die Bundesländer stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre eigenen Stiftungsgesetze bis zu diesem Stichtag an die Änderungen des BGB anzupassen. Gerade hinsichtlich der Vermögensverwaltung für Stiftungen spielen die neuen Regeln eine herausragende Rolle. Stiftungen erhalten mehr Flexibilität im Umgang mit dem Stiftungsvermögen.

Neues Recht gibt mehr Flexibilität im Umgang mit dem Stiftungsvermögen

Um das Stiftungswesen in Deutschland weiter zu stärken, hat der Gesetzgeber die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts und eines Stiftungsregisters beschlossen. Das neue Recht tritt zweistufig, einmal am 1. Juli 2023 und ein weiterer Teil am 1. Juni 2026, in Kraft. Vermögensverwalter, Finanzberater, Vermögende und Stiftungen sollten sich mit diesen Regelungen auseinandersetzen.

Verschärfung beim Transparenzregister: Mitteilungsfiktion fällt weg!

Das Transparenzregister ist die offizielle Plattform der Bundesrepublik zur Ermittlung von Daten zu wirtschaftlich Berechtigten von nahezu allen juristischen Personen, Vermögensmassen und weiteren Rechtsgestaltungen, unter anderem auch von Vereinen und Stiftungen. Die Vorschriften dazu wurden nun maßgeblich verschärft. Das Transparenzregister ist seit dem 1. August 2021 ein Vollregister. Es sind nun alle in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv dem Transparenzregister mitzuteilen.

Anmeldung zwingend: Stiftungen und Transparenzregister

Durch das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister werden die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Stiftungen veröffentlicht. Das soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Berater und Stifter sollten die Transparenzpflichten für Stiftungen in der Planung und Durchführung von Stiftungsgeschäften also nicht außer Acht lassen.

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