ESG-Kriterien verändern die Immobilienbranche

Die Europäische Union verschärft im Zuge der ESG-Regulierung der Finanzbranche auch die Nachhaltigkeitsvorgaben für die Immobilienbranche. Aktuell findet sich ein umfassendes Maßnahmenbündel in Vorbereitung, das ab März 2021 sukzessive in Kraft tritt. Wesentliche Bestandteile der Maßnahmen sind die Offenlegungsverordnung, die Benchmarkverordnung, die Taxonomieverordnung sowie die Anpassung anderer Regelwerke wie beispielsweise MiFID II.

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