Der Zug der Nachhaltigkeitsregulierung rollt weiter voran

Im Jahr 2023 nimmt der europäische Regulierungszug im Bereich ESG (Environment, Social and Governance) weiter Fahrt auf. Die bestehende Architektur mit ihren Eckpfeilern EU-Taxonomie, Offenlegungs-Verordnung (Sustainability Financial Disclosure Regulation, SFDR) und Corporate Responsibility Directive (CSRD) nebst Annex- und Komplementärrechtsakten wird weiter ausgebaut, während sich am Horizont u. a. mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) Umrisse von Erweiterungen in den Bereichen Soziales und Governance abzeichnen. Auch der Transformations- und Implementierungsprozess ist in vollem Gange und fordert nicht nur Branche und Investoren, sondern auch den Regulator selbst.

AXA IM präsentiert Metaverse-Fonds

AXA Investment Managers hat den AXA WF Metaverse Fonds aufgelegt. Der Fonds soll in Unternehmen investieren, die die digitale und physische Welt zusammenbringen. Als Teil der Themenfondspalette von AXA IM[1] wird er in aufstrebende Metaverse-Wachstumschancen in einer sich schnell entwickelnden Wirtschaft investieren. Der Fonds wird als Artikel 8-Produkt gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)[2] eingestuft.

Welcher Impact steckt in Artikel 9 Produkten?

Durch den Einzug von Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage müssen Finanzmarktteilnehmer (FMT) zum Schutz der Endanlegenden seit März 2021 ihre Finanzprodukte nach der Offenlegungsverordnung (SFDR) in Artikel 6, 8 oder 9 Produkte kategorisieren. Die aktuelle Praxis, Artikel 9 Produkte undifferenziert als Impact-Produkte zu bezeichnen, kann jedoch in die Irre führen. Um Impact-Washing zu vermeiden, sollten Fondsanbieter zusätzlich die Unterscheidung zwischen wirkungskompatiblen und wirkungseffektiven Investitionen beachten und kommunizieren.

La Française AM richtet Fondspalette an der Offenlegungsverordnung aus

Am 10. März 2021 tritt die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) in Kraft. Diese Verordnung, die für den Vertrieb von Fonds in der Europäischen Union gilt, legt die Verpflichtungen hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor fest. Sie soll mehr Transparenz und eine Vergleichsgrundlage für Endanleger schaffen.

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