Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist das gemeinschaftlich erworbene Vermögen im Scheidungsfall so zwischen den Ehegatten auszugleichen, dass jedem Ehegatten 50 Prozent des gemeinschaftlich erworbenen Vermögens zufallen. Es ergibt also viel Sinn, das Unternehmen durch einen rechtlich sauber formulierten und notariell beurkundeten Ehevertrag (teilweise) aus dem Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten herauszunehmen.