Welcher Impact steckt in Artikel 9 Produkten?

Durch den Einzug von Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage müssen Finanzmarktteilnehmer (FMT) zum Schutz der Endanlegenden seit März 2021 ihre Finanzprodukte nach der Offenlegungsverordnung (SFDR) in Artikel 6, 8 oder 9 Produkte kategorisieren. Die aktuelle Praxis, Artikel 9 Produkte undifferenziert als Impact-Produkte zu bezeichnen, kann jedoch in die Irre führen. Um Impact-Washing zu vermeiden, sollten Fondsanbieter zusätzlich die Unterscheidung zwischen wirkungskompatiblen und wirkungseffektiven Investitionen beachten und kommunizieren.

“ESG” — BAI fordert mehr Augenmaß und Proportionalität

Für den Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) stellt das unlängst von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket einen Meilenstein des Green Deals dar, welches jedoch einer differenzierten Betrachtung bedarf. So sind die von der EU-Kommission vorgestellten Rechtsakte grundsätzlich positiv zu bewerten, die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung sind aber sowohl für die Real-, als auch für die Finanzwirtschaft immens, und zwar nicht nur in zeitlicher Hinsicht.

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