Neues GbR-Recht: Registerpflicht durch die Hintertür

Ab 1. Januar 2023 soll das neue GbR-Recht gelten. Dadurch wird unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als rechtsfähige Personengesellschaft anerkannt. Zugleich soll eine größere Transparenz hinsichtlich der Gesellschafter einer GbR geschaffen werden. Im GbR-Gesellschaftsregister eingetragene GbRs firmieren künftig unter „eGbR“. Zusätzlich zur Eintragung in das GbR-Gesellschaftsregister wird die Eintragung der eGbR im Transparenzregister verpflichtend.

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