Der Zug der Nachhaltigkeitsregulierung rollt weiter voran

Im Jahr 2023 nimmt der europäische Regulierungszug im Bereich ESG (Environment, Social and Governance) weiter Fahrt auf. Die bestehende Architektur mit ihren Eckpfeilern EU-Taxonomie, Offenlegungs-Verordnung (Sustainability Financial Disclosure Regulation, SFDR) und Corporate Responsibility Directive (CSRD) nebst Annex- und Komplementärrechtsakten wird weiter ausgebaut, während sich am Horizont u. a. mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) Umrisse von Erweiterungen in den Bereichen Soziales und Governance abzeichnen. Auch der Transformations- und Implementierungsprozess ist in vollem Gange und fordert nicht nur Branche und Investoren, sondern auch den Regulator selbst.

ZIA formuliert Kritik zur EU-Offenlegungs-Verordnung

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kritisiert die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) für technische Regulierungsstandards zur EU-Offenlegungs-Verordnung. In seiner Stellungnahme bemängelt er insbesondere die Komplexität und den Detailgrad der Vorgaben, aber auch die fehlende Proportionalität der Regelungen nach Größe und Ausrichtung der verpflichteten Unternehmen. Demnach müssen Fondsmanager und andere Finanzmarktakteure künftig umfassend und detailliert über Nachhaltigkeitsaspekte auf ihrer Website, in Verkaufsprospekten und Jahresberichten informieren. So soll etwa über ein Template durch 32 Indikatoren dokumentiert werden, wie sich Investitionen auf verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte auswirken (sog. principle adverse impacts).

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