Vertragliche Mindestinhalte des Art. 30 DORA: Ziele und Umsetzung

Die Finanzbranche ist Kummer in Sachen Regulatorik gewöhnt. Die Anforderungen an die Dienstleistersteuerung bei Auslagerungen sind in den vergangenen Jahren ständig angestiegen. Die Bestimmungen in MaRisk, MaGo, BAIT, EBA Guidelines on Outsourcing Arrangements enthalten auch Vorgaben für die Vertragsgestaltung. Nun soll neue Regulatorik für einheitliche Standards der Cybersicherheit in der Finanzbranche sorgen und macht erneut Vorgaben für die Vertragsgestaltung.

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