Seit 1. Juli 2020 müssen bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen innerhalb von 30 Tagen bei den Behörden gemeldet werden. Im Kern soll hierdurch die Transparenz erhöht werden, um potenziell (aggressive) Steuergestaltungen aufzudecken. Das besagt die neue Richtlinie DAC 6 (Directive on Administrative Cooperation – EU-Amtshilferichtlinie).