Der ELTIF erfährt seit Jahresbeginn durch die Novelle der EU-Verordnung 2015/760 eine Wiederbelebung. Mit den neuen Regelungen können seit dem 10. Januar 2024 auch Privatanleger langfristig in Infrastrukturprojekte oder Sachwerte investieren. Die Reform soll den ELTIF attraktiver und einer breiteren Masse von Anlegern zugänglich machen.

