Deka strebt Kryptoverwahrlizenz an
6. Februar 2023
Die DekaBank hat die Kryptoverwahrlizenz beantragt. Unternehmen, die für Dritte Digitale Assets verwahren wollen, müssen dies von der BaFin genehmigen lassen, erst dann dürfen sie ihren Kunden eine Wallet anbieten. Die Deka wendet für ihr digitales Schließfach die besonders sichere Cold- und Warm-Wallet Struktur an. Sie möchte ihren institutionellen Kunden die Verwahrung von Digitalen Assets anbieten.