DVFA veröffentlicht Leitfaden zu Impact Investing

Der Finanzsektor spielt aufgrund seiner Allokations- und Multiplikatorfunktion eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung einer gesamtgesellschaftlich geforderten sozial-ökologischen Transformation. Fußend auf dem Pariser Klimaschutzabkommen und den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen wurden dazu seit 2015 diverse Initiativen gestartet, um Nachhaltigkeitsziele zu implementieren. Wie wirksam sind die Instrumente insgesamt? Wie können Investoren realen „Impact“, also die tatsächliche Erreichung von Nachhaltigkeitszielen, mit Investments erzeugen und darüber transparent berichten?

Welcher Impact steckt in Artikel 9 Produkten?

Durch den Einzug von Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage müssen Finanzmarktteilnehmer (FMT) zum Schutz der Endanlegenden seit März 2021 ihre Finanzprodukte nach der Offenlegungsverordnung (SFDR) in Artikel 6, 8 oder 9 Produkte kategorisieren. Die aktuelle Praxis, Artikel 9 Produkte undifferenziert als Impact-Produkte zu bezeichnen, kann jedoch in die Irre führen. Um Impact-Washing zu vermeiden, sollten Fondsanbieter zusätzlich die Unterscheidung zwischen wirkungskompatiblen und wirkungseffektiven Investitionen beachten und kommunizieren.

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