Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben*. Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS). Den Aufschub dürften viele Finanzunternehmen begrüßen. Besonders der EU-weite „Dry Run“ – der Testlauf zur Erstellung des Informationsregisters – hat gezeigt, wie vielschichtig das Register ist und wie aufwendig sich die manuelle Erstellung und Wartung gestaltet. Mit den richtigen, digitalen Tools können es Finanzunternehmen rechtzeitig schaffen, ihren Berichtspflichten bis zur neuen Frist vollständig und ressourcenschonend nachzukommen.

