Neues Recht gibt mehr Flexibilität im Umgang mit dem Stiftungsvermögen

Um das Stiftungswesen in Deutschland weiter zu stärken, hat der Gesetzgeber die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsrechts und eines Stiftungsregisters beschlossen. Das neue Recht tritt zweistufig, einmal am 1. Juli 2023 und ein weiterer Teil am 1. Juni 2026, in Kraft. Vermögensverwalter, Finanzberater, Vermögende und Stiftungen sollten sich mit diesen Regelungen auseinandersetzen.

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