Um die Priips-Verordnung wurde schon in der Vergangenheit heftig gerungen. Sie ist seit Ende 2014 in Kraft getreten und seit 1. Januar 2018 anzuwenden. Im Kern geht es um verpackte Anlageprodukte, deren Wesensgehalt im dreiseitigen Kundeninformationsblatt (Basisinformationsblatt) aufgeführt sind. Stimmen nach einer Überarbeitung, insbesondere hinsichtlich der Performance-Szenarien, wurden von Anfang an laut.