Die sachlichen Steuerbefreiungen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sollen unternehmerisches Vermögen beim Generationswechsel zum Teil steuerlich verschonen. Es handelt sich um eine Lenkungssteuer. Der Unternehmensnachfolger soll den Betrieb fortführen; Arbeitsplätze sollen gesichert werden. Verfassungsrechtlich ist geklärt, dass diese Steuerprivilegierung nicht zu weit reichen darf. Auch die Anfälligkeit für einen Missbrauch wird angeführt, um die Steuerbefreiung einzudämmen.