Im Jahr 2023 nimmt der europäische Regulierungszug im Bereich ESG (Environment, Social and Governance) weiter Fahrt auf. Die bestehende Architektur mit ihren Eckpfeilern EU-Taxonomie, Offenlegungs-Verordnung (Sustainability Financial Disclosure Regulation, SFDR) und Corporate Responsibility Directive (CSRD) nebst Annex- und Komplementärrechtsakten wird weiter ausgebaut, während sich am Horizont u. a. mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) Umrisse von Erweiterungen in den Bereichen Soziales und Governance abzeichnen. Auch der Transformations- und Implementierungsprozess ist in vollem Gange und fordert nicht nur Branche und Investoren, sondern auch den Regulator selbst.